AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die betriebsfertige Lieferung und Montage einer
Photovoltaikanlage (Solar-Anlage) nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen uns, der SolarGen, und dem Kunden
geschlossenen Vertrages.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Montage vorbehaltlos ausführen.
3. Erst nach der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers ist die Auftragserteilung für beide Parteien rechtsgültig.
§2 Montageleistungen
1. Bei der durch die SolarGen angebotenen betriebsfertigen Montage der Anlage ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden: Aufbau und Befestigung einer Anlage auf einer dafür geeigneten Fläche und Einbau einer Anlage in die Dachkonstruktion.
2. Das Angebot wurde aufgrund vorhandener Angaben erstellt und ist davon abhängig. Je nach tatsächlich vorhandenen Bedingungen können Abweichungen und Anpassungen erforderlich sein (u.a. Leistungsgröße, Montageart, etc.). Für diesen Fall muss das Angebot in Absprache mit dem Kunden angepasst werden.
3. Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Vertragspartner der SolarGen sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen.
4. Die SolarGen teilt dem Kunden auf Wunsch des Kunden, das Flächengewicht der gesamten Anlage mit. Grundsätzlich muss mit einem durchschnittlichen zusätzlichen Gewicht von 15-24 kg/m2 durch die Montage der Photovoltaikanlage gerechnet werden. SolarGen teilt dem Kunden alle Ihr zugänglichen Informationen mit, die für die statische Berechnung der Eignung erforderlich sind und sich auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen. Reichen die bereitgestellten
Informationen nach Auffassung des Kunden nicht aus, um statische Berechnungen durchzuführen oder durch den Statiker durchführen zu lassen, muss der Kunde dies unter Benennung der zusätzlichen Informationen in Textform unaufgefordert vor dem Montagebeginn mitteilen. Die Pflicht zur vollständigen Informationsbeschaffung obliegt dem Kunden. Kann die SolarGen zusätzliche Informationen aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, trägt der Kunde das
daraus resultierende Risiko der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung.
5. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Überprüfungen der Eignung des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil der von SolarGen zu erbringenden Leistungen.
6. Die SolarGen ist berechtigt, die zur Durchführung des im Kaufvertrag festgelegten Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, den elektrischen Anschluss und der Inbetriebnahme durch Dritte vornehmen zu lassen.
7. Die vorhandene Verteileranlage muss auf dem aktuellen Stand der Technik sein, bzw. muss andernfalls auf diesen Stand gebracht werden (dies ist per Zusatzangebot möglich und nicht in dem Angebot inkludiert).
8. Die im Angebot angegebene Zeiten für die Fertigstellung der Anlage ist nur ein Richtzeitraum.
§3 Zahlungsbedingungen
1. Für die Fälligkeit der Zahlungen sind die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot der SolarGen maßgeblich.
2. Sofern das Angebot keine Zahlungsbedingungen enthält, ist die Gesamtvergütung nachfolgendem Zahlungsplan fällig:
2.1. 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 20% bei Lieferung, 15% bei Montagebeginn 15% nachvollständiger Installation und Inbetriebnahme, jeweils innerhalb 5 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
2.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die im Vertrag genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht
zulässig.
2.3. Bei sofortiger Zahlung in Höhe von 100 % der Nettosumme bei Auftragserteilung gewähren wir 2 % Skonto auf den
Vorkassenbetrag. Maßgebend ist der rechtzeitige Zahlungseingang innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung.
§4 Leistungsort/ Gefahrtragung
1. Leistungsort ist bei Kaufverträgen ohne Montageleistung der Geschäftssitz der SolarGen. Bei Kaufverträgen mit Montageleistung der Ort, an dem die Leistung erbracht wird.
2. Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthält, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Ablageort auf diesen über.
3. Im Fall der Montagevereinbarung gilt: Soweit für den Gefahrübergang aus technischer Sicht die Montage Voraussetzung ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung zum Zeitpunkt der Erstmaligen, auch probeweisen, unmittelbar auf die Montage folgenden Inbetriebnahme auf den Käufer über.
§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechtes
1. Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur zulässig, wenn die eigenen Gegenansprüche des Bestellers bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht.
3. Soweit der Käufer Unternehmer ist, sind das Recht zur Aufrechnung und das Recht zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.
§6 Haftung
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4.Alle technischen Angaben der verwendeten Produkte unterliegen dem jeweiligen Hersteller und werden von SolarGen ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Es zählen die jeweiligen Herstellergarantien der jeweiligen Komponentenhersteller. Für die Installations- und Montageleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungszeiträume.
§7 Eigentumsvorbehalt
1. Die SolarGen behält sich Recht des Eigentums der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung vollständig beglichen sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter zur Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen Sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehende Rechte hinzuweisen.
§8 Rechtswahl - Gerichtsstand - Salvatorische Klausel
1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Österreich.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§9 Rücktritt
1. Die Lieferung und Montage steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung ohne Verschulden der SolarGen. Für den Fall, dass der Hersteller bzw. Lieferant des Vertragsgegenstandes diesen ohne Verschulden der SolarGen nicht so rechtzeitig liefert, dass diese die zwischen ihr und dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung und Montage einhalten kann, können sowohl der Auftraggeber wie auch SolarGen unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche vom
Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferzeit absehbar um mehr als 4 Wochen überschritten wird. Hiervon unabhängig können
Auftraggeber und SolarGen unter Aufrechterhaltung des Vertrages Anlieferzeiten abweichend vereinbaren.
2.Die SolarGen teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn eine Selbstbelieferung nicht oder nicht rechtzeitig stattfindet. Evtl. erbrachte Zahlungen des Auftraggebers werden nach der Erklärung des Rücktritts unverzüglich erstattet.
§10 Kündigung/pauschaler Vergütungsanspruch
1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der SolarGen aus nicht von diesen zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor die SolarGen mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die SolarGen berechtigt, eine pauschale Vergütung i.H.v. 10% des Nettovertragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber ist es gestattet, nachzuweisen, dass die vertragsgemäße Leistung und Anwendungen der SolarGen ein wesentlich niedrigerer Betrag als die vorstehende 10%-Pauschale ist.
2. Die SolarGen ist abweichend von vorstehendem Absatz (1) berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsanspruch zu verlangen.
§11 Anmeldung PV-Anlage bei zuständigem Netzbetreiber
1. Für Angebote, welche die Anmeldung der zu errichtenden Anlage beim zuständigen Netzbetreiber als Service beinhalten, beschränkt sich diese Dienstleistung auf die Vorabanmeldung der Anlage nach Planung sowie der Meldung der Fertigstellung des Anlagenbaus. Ggf. auftretende Rückfragen seitens des Netzbetreibers zu baulichen oder technischen Angelegenheiten werden von uns bearbeitet. Die Anlagenanmeldung findet grundsätzlich parallel zur Anlagenerrichtung statt. Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes o.ä. werden von der SolarGen nicht bearbeitet. Anfragen dieser Art sind beim zuständigen Netzbetreiber zu stellen.
2. Sämtliche Netzanschlussgebühren und Energieversorger-Zusatzkosten werden vom Energieversorger direkt an den Kunden verrechnet und sind nicht im Angebot enthalten. Dies gilt auch für ev. anfallende Sonderkosten, welche an die Zählpunktvereinbarung geknüpft sind und zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher bzw. sonstiger Zusatzanforderungen seitens Energieversorger im Zeitraum bis zur Anlageninbetriebnahme vorgeschrieben werden.
§12 Widerrufsrecht
1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des
gesetzlichen Musters nachfolgend informieren:
- Kauf von Waren
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht
2. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen
haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SolarGen, Kölblinggasse 1 3130 Herzogenburg
Tel.+43 67761142791, info@solargen.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§13 Folgen des Widerrufs
1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
2. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
3. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
4. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
5. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, bei Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, oder bei Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt: Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
SolarGen, Kölblinggasse 1 3130 Herzogenburg, Tel.+43 677/61142791, info@solargen.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (detaillierte
Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Waren sich der Widerruf bezieht), die Erbringung der folgenden
Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Waren sich der Widerruf bezieht) (*)
bestellt am: (*). . . . ./erhalten am (*) . . . . .;
Name des/der Verbraucher(s); Anschrift des/der Verbraucher(s); Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);